Kennzeichnung Produkte tierischer Herkunft
Auf Produkten tierischer Herkunft, welche innerhalb der EU erzeugt werden, befindet sich ein Genusstauglichkeitskennzeichen. Zu tierischen Produkten zählen Fleisch, Wurst und Fisch (auch tiefgekühlt oder als Bestandteil von tiefgekühlten Produkten), Molkereiprodukte und Käse.
Das Genusstauglichkeitszeichen beinhaltet eine Zulassungsnummer. Diese Kennzeichnung stellt eine EU-konforme Produktion und Weiterverarbeitung in Hinblick auf die Einhaltung veterinärrechtlicher Belange und Hygienerichtlinien sicher. Für den innergemeinschaftlichen Handel lässt sich durch das dieses Zeichen Land und Betrieb ermitteln. Aus dem Kennzeichen sind aber nur Rückschlüsse auf den Herstellungsbetrieb möglich, nicht aber etwa auf die Herkunft der Rohstoffe.
Kennzeichnung der Clever-Produkte durch das Genusstauglichkeitszeichen
Natürlich befindet sich dieses Zeichen auf allen Clever Wurstwaren, allen Molkerei- und Käse-Produkten und auch auf den Tiefkühl-Artikeln tierischer Herkunft, wie z.B. auf der Clever Scholle und dem Pangasius-Filet.
Entschlüsselung:1. Abkürzung des Mitgliedstaates, in dem Produkt hergestellt und verpackt wurde
2. 5-stellige Zulassungsnummer des Betriebes
3. Abkürzung für die Europäische Gemeinschaft
Beispiele:
Clever Speisetopfen 20 % F.i.T.
AT = Österreich
50151 = Alpenmilch Salzburg GmbH
EG = Europäische Gemeinschaft
Clever Toastschinken
AT = Österreich
92540 = Radatz – Feine Wiener Fleischwaren GmbH
EG = Europäische Gemeinschaft
Clever Fischstäbchen
DE = Deutschland
HB-EFB 048 = F. Schottke GmbH
Zweigniederlassung der FRoSTA AG
EG = Europäische Gemeinschaft